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Die Möglichkeit zur Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Güter- und Erbrecht

„Bevor der Tod uns scheidet, cariño…

 

…müssen wir klären, wem Torbi eigentlich gehört.“ Oder der VW Golf. Wie sieht es mit der Wohnung in Barcelona aus, in der das Ehepaar nach seiner Hochzeit in Deutschland mit Kind und Hund lebte?

In Zeiten der zunehmenden Internationalisierung sehen sich die Betroffenen mit diesen und anderen Fragen immer öfter konfrontiert. Nach welchem Recht beurteilt sich der Güterstand, nach welchem die Erbschaft? Was sind die Folgen?

Seit ihrem Inkrafttreten regelt die Güterrechtsverordnung (EU) Nr. 2016/1104 (EuGüVO) das anwendbare Güterrecht im europäischen Raum. Danach kann das Güterrecht beispielsweise dem Recht des Staates unterliegen, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder mit dem die Ehegatten am engsten verbunden sind. Ähnlich knüpft auch die Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO) an den gewöhnlichen Aufenthalt im Todeszeitpunkt an.

Doch schaffen diese Verordnungen wirklich eine harmonisierte Rechtssicherheit oder bürgen sie nicht eher die Gefahr einer europaweit harmonisierten Verwirrung? Denn: Was ist ein „gewöhnlicher Aufenthalt“, was eine „gemeinsame engste Verbindung“? Die Beantwortung dieser Fragen unterliegt der Prüfung im Einzelfall und ist oftmals wegen der Freiheit des Einzelnen, seinen Aufenthaltsort in Europa frei wählen und ändern zu dürfen, schwer bis gar nicht möglich.

Um die größtmögliche Rechtssicherheit zu erzielen, empfiehlt sich daher oft die Vereinbarung einer Rechtswahl. Sowohl Art. 22 der EuGüVO, als auch Art. 22 der EuErbVO  ebnen einen solchen Weg. Anknüpfungspunkte können dabei etwa der aktuelle Wohnort oder die Staatsangehörigkeit sein. Die Vorteile sind groß: Die Rechtswahl bietet ein hohes Maß an Flexibilität und stellt sicher, dass das Recht zur Anwendung kommt, welches den individuellen Interessen am besten entspricht. Mit wenigen Mitteln lassen sich sonst nur schwer klärende rechtliche Schwierigkeiten beseitigen.

Eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Die Rechtswahl schafft zweifelsfreie Rechtsklarheit. Welche Möglichkeiten dem Einzelnen zur Verfügung stehen und wie sinnvoll diese sind, sollten daher stets überprüft werden.

Alles klar?

 

13.02.2024

Seray Kantarci