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2021. Steuerliche Neuigkeiten für direkten Steuern

Das Jahr 2020 hat der spanischen Geschichte nicht nur eine tragische Pandemie eingebracht, ein Zuwachs an elektronischem Handel, eine Verbesserung der Umweltbedingungen, die Vertagung der Olympischen Spiele, und ein wirtschaftlicher Stopp für viele Bereiche der Freizeit, Kultur, Reisen, und des Tourismus, sondern auch ein neues Haushaltsgesetz, das erste seit 2016: Das Gesetz vom 11/2020, des Generalhaushaltes des Staates für das Jahr 2021. Zwischen den beinhaltenden Neuigkeiten sollen folgende in Bezug zu Direktsteuern hervorgehoben werden:

Einkommensteuer

  • Marginaler Steuersatz

Es wird ein neuer Abschnitt in die Besteuerungstabelle für Bemessungsgrundlagen über 300.000 Euro eingeführt. Außerdem, erhöht sich der Steuersatz des letzten Abschnittes des staatlichen Anteils um zwei Prozentpunkte auf 24,50 %.

  • Wertzuwachs

Es wird ein neuer Abschnitt für die Besteuerung von Erträgen bei Wertzuwachse für Bemessungsgrundlagen über 200.000 Euro eingeführt, auf die nun ein Steuersatz von 26 % angewendet wird.

  • Einkünfte aus Arbeit

Genauso ist ein weiterer Abschnitt in die Besteuerungstabelle der Einbehalte auf Einkünfte von Arbeitnehmer hinzugefügt worden. Demnach wird für diejenigen, die eine Bemessungsgrundlagen über von mehr als 300.000 Euro haben, ein Steuersatz von 47 % angewendet.

  • Systeme der sozialen Fürsorge

Beginnend zum 1.1.2021 reduziert sich die allgemeine anwendbare Begrenzung der Bemessungsgrundlage für Abgaben und Beitragsleistungen in Systemen für die soziale Fürsorge. Diese Begrenzung wird nun aus dem niedrigsten Wert zwischen 30 % vom gesamten Netto-Arbeitseinkommen und wirtschaftlichen Tätigkeiten, und einem Fixbetrag von 2.000 €. Zuvor lag diese Begrenzung bei 8.000 €.

Parallel, erhöht sich die Begrenzung von gemeinsamen Abgaben in Systemen für die soziale Fürsorge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf 10.000 Euro, in dem Falle, dass die Abgaben durch den Arbeitgeber getätigt werden.

Zudem vermindert sich der Zusatzabschlag für Abgaben zugunsten des Ehepartners von 2.500 Euro auf 1.000 Euro.

 Körperschaftsteuer

Eine Reduzierung der Steuerbefreiung von 100 % auf 95 % für Dividenden und Einkünfte durch die Veräußerung von Anteilen des Eigenkapital von ansässigen und nicht ansässigen Körperschaften generiert werden.

Ungeachtet dessen werden die Einkünfte bei Gesellschaften, die von einer Tochtergesellschaft abstammen und mit einem Nettoumsatz unter 40 Millionen Euro, eine Steuerbefreiung von 100 % für die folgenden drei Jahre in Anspruch nehmen können.

Vermögenssteuer

Es erhöht sich die Besteuerung von Vermögen von über 10 Millionen Euro. Der Zuwachs beträgt einen Prozentpunkt. Folglich, steigt der Steuersatz von 2.5 % auf 3.5 %.

Als Folge der Abschaffung des zweiten Absatzes des einzigen Artikels des Königlichen Dekrets vom 13/2011, ist die Vermögenssteuer nun auf unbefristete Zeit vorgesehen.

 

David Elvira / Imma Pinent

Bufete Mañá Krier Elvira