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La compatibilidad de “Hackbacks” con el derecho internacional público – Seminario BMKE por Katrin Feigel

Evento: La compatibilidad de “Hackbacks” con el derecho internacional público –

Seminario BMKE por Katrin Feigel

Fecha: 06.03.2020

Lugar: Bufete Maña-Krier-Elvira, Barcelona, España

 

Täglich gibt es in fast allen Teilen der Welt Cyberangriffe gegen verschiedene Personen und Institutionen. So gab es beispielsweise 2019 einen Cyberangriff auf das spanische Verteidigungsministerium, zwei Jahre zuvor traf es Krankenhäuser in Groβbritannien und im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine gab es dort mehrere Cyberattacken gegen verschiedene Ministerien.

In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie ein Staat, der Opfer solcher Cyberangriffe wurde, im Einklang mit dem Völkerrecht auf diese reagieren kann. Ist es legal, den Angreifer „zurück zu hacken“ und beispielsweise gestohlene Daten auf dem fremden Server zu löschen?

Die Antwort auf diese Frage hängt zunächst von der Anwendbarkeit zentraler völkerrechtlicher Prinzipien wie dem Gewaltverbot und dem Recht zur Selbstverteidigung im Cyberspace ab. Auch wenn die grundsätzliche Anwendbarkeit des Völkerrechts im Cyberspace heute kaum mehr bestritten wird, so ergeben sich aus den einzelnen Tatbeständen der genannten Normen dennoch erhebliche Schwierigkeiten. So ist zum Beispiel um sich auf das Selbstverteidigungsrecht berufen zu können notwendig, dass ein bewaffneter Angriff vorliegt, worunter man normalerweise einen Angriff mithilfe militärischer Gewalt versteht. Für die Frage, ob ein Cyberangriff einen bewaffneten Angriff darstellt, kommt es daher nach meiner Ansicht hauptsächlich darauf an, ob das Ausmaβ und die Folgen des Cyberangriffs mit dem Umfang und den Folgen eines bewaffneten Angriffs vergleichbar sind. Darüber hinaus stellt sich bei einem Cyberangriff bei vielen völkerrechtlichen Normen das Problem der Gegenwärtigkeit. So muss z. B. im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts der bewaffnete Angriff zur Zeit der Verteidigungshandlung gegenwärtig sein. Im Cyberspace gibt es jedoch unzählige Möglichkeiten, die eigene Identität zu verschleiern, sodass  es oftmals sehr lange dauert, bis ein Angreifer identifiziert wurde und somit bis eine Selbstverteidigungshandlung vorgenommen werden kann.

Neben diesen Problemen ist bei der Frage nach Reaktionsmöglichkeiten auf Cyberangriffe zudem im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts zu klären, inwieweit Regeln des humanitären Völkerrechts im Cyberspace Anwendung finden. Dabei stellt sich vor allem die Frage, ob Grundsätze wie die Kennzeichnungspflicht von Kombattanten im Cyberkontext angewendet werden sollten, da Personen, die Cyberangriffe ausführen, sich oftmals weit weg vom Kriegsgeschehen befinden und weder von Zivilisten noch vom Gegner gesehen werden können.

In dem Vortrag wurde versucht, unter anderem diese Fragen zu beantworten und auf die wichtigsten Meinungsstreitigkeiten zu diesem Thema einzugehen.